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Archive für 20.2.2009

“Auf der Flucht und nun?”

Bild1

Unter dem Titel “Auf der Flucht und und nun” veranstalteten die Grüne Jugend Weimar zusammen mit dem Landesarbeitskreis Menschenrechte und Internationales der Grünen Jugend Thrüringen eine Diskussionsrunde zum Thema Asylpolitik. Rednerinnen waren Astrid Rothe-Beinlich - Thüringer Landessprecherin und Bundesvorstandsmitglied von Bündnis 90/ Die Grünen, Steffen Dittes - Vorstandsmitglied des Flüchtlingsrat Thüringen e. V. und Ulrike Schwabe - Ausländerbeauftragte der Stadt Weimar.

Bild2

Thematisiert wurde die aktuelle Lage von AsylbewerberInnen in Weimar sowie in ganz Thüringen vor allem durch die Diskussion über den Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und der in Thüringen unterschiedlichen Unterbringung der AsylbewerInnen.

50 % des Existenzminums

Hier kritisierten Steffen Dittes und Astrid Rothe-Beinlich die niedrigeren Leistungen zu dem - bereits zu niedrigen - ALG-II-Satzes. Während beim Arbeitlosengeld II eine Zahlung von 354,- € erfolgt, erhalten AsylbewerberInnen lediglich 184,- €. Mit 120,- € wird zu dem der Großteil nicht bar ausgezahlt sondern in Form von Gutscheinen erteilt. Diese Gutscheine können nur in speziellen Geschäften eingelöst werden. Wodurch ein Vergleichen und Nutzen günstigerer Angebote nicht möglich ist. Dadurch ensteht nach den Ausführungen von Steffen Dittes ein weitere Kaufkraftverlust der dazu führt das AsylbewerberInnen nur 50 % des soziokulturellen Existenzminimum decken können. Gutscheine gelten zudem nicht für Genussmittel gelten und Tickets für den ÖPNV oder auch Geldstrafen (z. B. wegen Verstoß gegen die Residenzpflicht) müssen in bar bezahlt werden. Hier wird die Notlage von AsylbewerberInnen nach Ausführungen von Steffen Dittes teilweise gezielt ausgenutzt und Gutscheine werden zu einem niedrigeren Verhältnis gegen Bargeld getauscht.

Astrid-Rothe Beinlich forderte die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz und das ein Existenzminimum für alle Menschen gelten sollte.

Oftmals lagermäßige Unterbringung in Thüringen

Nicht so in Weimar, hier berichtet Ulrike Schwabe gibt es wohnungsähnliche Unterbringung und der Gemeinschaftsunterkunft und auch die Einzelunterbringung findet dezentral und nach Wunsch der AsylbewerberIn statt, berichtet sie weiter.

Besonders oft sind die Gemeinschaftsunterkünfte aber alte entlegene Ferienlager aus DDR-Zeiten, führten Astrid Rothe-Beinlich und Steffen Dittes aus, welche gar nicht für einen Daueraufenthalt ausgelegt sind.Besonders - das weit von Saalfeld abgelegende - Katzhütte ist hier ein Negativbeispiel, so Astrid, die Bungalows aus DDR-Zeiten verschimmeln zusehens, die Sanitäranlagen müssen sich alle BewohnerInnnen teilen und auch die Privatsphäre von BewohnerInnen existiert nicht.

Es gibt einen Landeszuschuss von 155,- € pro Flüchtling und Monat durch das Land Thüringen an die Kommunen und genau diesen Nutzen einige Kommunen und die privaten Betreiber der Geminschaftsunterkünfte aus, um sich zu bereichern. Da manche die Kommunen bei der Qualität und den Betriebskosten der Gemeinschaftsunterkünfe einsparen, so führte Steffen Dittes an, erwirtschaftete beispielsweise der Wartburgkreis in 3 Jahren 740.000,- €. Aber da dort ein privater Betreiber tätig war ist muss dieser ja auch noch einmal Gewinn gemacht haben, stellt Steffen Dittes erschreckt fest.

Ulrike Schwabe ist persönlich für eine generelle Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften im ersten Aufenthaltsjahr, da so die soziale Betreuung effizienter betreuen kann, und danach für eine Unterbringung in Einzelunterkünften. Astrid Rothe-Beinlich forderte ein Gleichbehandlung aller SozialleistungsempfängerInnen und eine generelle dezentrale Unterbringung in qualitativ gleichen Wohnungen. Steffen Dittes favorisierte ein betreutes Wohnen und eine generelle dezentrale Unterbringung in Einzelunterkünfte. Aber diesen dürfen nicht ghettorisiert sein, führte er an, die Stadt Suhl bringt zwar alle AsylbewerberInnen dezentral unter aber ghettorisiert in einem “Sozialwohngebiet” mit anderen SozialleistungsempfängerInnen.

Nur unternehmerische Objekte?

Steffen Dittes kritisierte das AsylbewerberInnen im 1. Aufenthaltsjahr kein Arbeitsrecht besitzen und danach (13-48 Monate) nur eine arbeitsplatzbezogene Arbeitserlaubnis erteilt werde. Diese regelt, dass in einen Arbeitsplatz erst ein(e) Deutsche(r) und danach ein EU-BürgerIn eingestellt werden muss bevor ein AsylbewerberInnen eine Chance bekommt. Erst ab dem 48. Monat gebe es eine Arbeitserlaubnis. Zudem griff Steffen Dittes das Zuwanderungsgesetz scharf an. Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung - so der eigentliche lange Name - fasst Zuwanderer und Flüchtlinge zusammen. Dabei wird jedoch missachtet, dass ein Zuwanderer in ein Land will und ein Flüchtling auf der Flucht ist und folglich weg muss. Weiter stellt er fest, dass das Einreise von qualifizierten Zuwanderern und Flüchtlingen erwünscht ist und erleichtert wird, während die Einreise von nichtqualifizierten Menschen unerwünscht ist und be- bzw. verhindert wird. Er kritiserte dies scharf als Herabwürdigung von Menschen auf unternehmerische Objekte, vor der wir uns hüten sollten.

Endlich Schulpflicht

Erst seit 2008 gilt die Schulpflicht auch für AsylbewerberInnen. Dadurch - so führten Astrid Rothe-Beinlich und Steffen Dittes aus - stehen jetzt auch AsylbewerberInnen das Recht auf Schulbus, individuelle Nachhilfe und auch Sprachförderung zu. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache das die Gemeinschaftsunterkünfte teilweise sehr weit von Kindergärten und Schulen entfernt sind.

LAK Menschenrechte und Internationales
Caro & Thomas

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